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Verkaufs- & Lieferbedingungen der AiRetta GmbH (Stand April 2011)

 
§1 Allgemeines:
 
-1) Sämtliche Angebote, Verkäufe und Lieferungen durch die Airetta GmbH an den Kunden, erfolgen aufgrund der nachfolgenden Bedingungen, auch wenn nicht ausdrücklich daraufhin gewiesen wird. Änderungen und Abweichungen sind grundsätzlich schriftlich oder persönlich abzuhandeln und erhalten erst seine Gültigkeit, wenn von seitens der AiRetta GmbH dies ausdrücklich vereinbart wurde. Auftragsannahmen und Auftragsbestätigungen erfolgen unter Zugrundelegung dieser Verkaufs- und Lieferbedingungen.
 
§2 Angebote und Preise
 
-1) Es gelten, die in unserer Auftragsbestätigung genannten Preise.
 
-2) Angebote sind, wenn nicht anders vermerkt, freibleibend und unverbindlich. Die angegebenen Preise sind Nettopreise zuzügl. MWST. Kosten für über Originalverpackung hinausgehende Verpackung, Transport, Verladung, Zoll, Abgaben, Steuer und für etwaige gewünschte Versicherung gehen grundsätzlich zu Lasten des Kunden, so weit nicht anders verhandelt. Die Altware und Verpackungsmaterial ist vom Kunden fachgerecht zu entsorgen.
 
-3) Verbindliche Angebote, wenn nicht ausdrücklich anders angegeben, gelten ab Angebotsdatum für die Dauer von 30 Tagen.
 
-4) Werden im Rahmen einer Rahmenvereinbarung bestimmte Preise und/oder Konditionen zugesagt, so stehen diese Preise und/oder Konditionen unter der ausdrücklichen Voraussetzung, dass sich preisbildende, die zur Kalkulation zugezogene Faktoren, sich seitens der Hersteller und Produzenten/Lieferanten in der Folge nicht ändern. Hierzu erfolgt unverzüglich seitens der AiRetta GmbH eine Änderung zur entsprechenden Anpassung. Ist der Kunde damit nicht einverstanden, ist die AiRetta GmbH zum Wiederruf der Rahmenvereinbarung mit sofortiger Wirkung berechtigt.
 
§3 Lieferung
 
-1) Lieferzeiten beginnen mit der Annahme des Auftrages, im Falle vereinbarter Vorleistungsverpflichtungen des Kunden, aber frühestens mit deren Erfüllung. Solche Vorleistungsverpflichtungen können z.B. die Erstellung von Bankkrediten, die Leistung einer Anzahlung oder die komplette Vorauszahlung betreffen. Die Daten der Lieferzeiten sind als annähernd zu betrachten. Die AiRetta GmbH wird sich grundsätzlich bemühen, diese ein zuhalten. Sofern diese wesentlich überschritten wird, hat der Kunde das Recht, eine angemessene Nachfrist zu setzten und nach deren Ablauf vom Vertrag zurückzutreten oder Erfüllung zu verlangen.
 
-2) Lieferfristen und -termine verlängern sich jeweils angemessen bei Maßnahmen im Rahmen von Arbeitskämpfen, wie Streiks und Arbeitsniederlegung, unvorhergesehenen Schwierigkeiten in der Beschaffung von Rohmaterial oder entsprechender Energiezufuhr. Dies gilt auch, wenn diese Umstände beim Hersteller und/oder Vorlieferanten, oder im Transportweg vorliegen. Hier wird der Kunde rasch möglichst nach Bekanntwerden informiert. Die Lieferzeit ändert sich ebenfalls, sollte nachträgliche Änderung seitens vom
Kunden vorgenommen werden. Die AiRetta GmbH ist berechtigt, die durch die Änderungen anfallenden Kosten zu verrechnen.
 
-3) Sollte durch den Transport etwaiger Schaden an der Ware entstehen, so ist dieser unverzüglich der AiRetta GmbH an zu zeigen. Dies geschieht in der Regel durch eine telefonische Kontaktaufnahme. Unbedingt zu beachten ist, dass der Beweis beim Kunden liegt. Hier müssen Fotos als Beweismittel, von dem Verpackungsmaterial und der Ware gemacht werden. Diese sind der AiRetta GmbH kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Ebenso ist die Ware kostenfrei an die Airetta GmbH zurück zu schicken.
 
§4 Umtausch/Rücknahme
 
-1) Grundsätzlich besteht kein Recht zum Umtausch. Dies gilt insbesondere für Trockner, Einspritzventile und elektronische Bauteile, ebenso für extra angefertigte Ware und Aktionsware.
 
-2) Bei kulanter Rücknahme ist eine Wiedereinlagerungspauschale von 30% des Verkaufspreises, jedoch mindestens 50,00€ zu entrichten.
 
§5 Gewährleistung
 
-1) Hier gelten die vom Hersteller/Produzenten angegebenen Fristen.
 
§6 Zahlung
 
Zahlungs- und Skontofristen gelten ab Rechnungsdatum. Sofern nichts anderes angegeben, ist der Betrag nach 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist ist die AiRetta GmbH berechtigt Verzugszinsen zu berechnen.
 
§7 Eigentumsvorbehalt
 
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen im Besitz der AiRetta GmbH.
 
§8 Schadensersatz
 
-1) Die AiRetta GmbH fungiert als Händler. Die vom Hersteller/Produzenten angegeben und zugesicherten Eigenschaften der Waren werden von der AiRetta GmbH nicht durch eigene Tests überprüft. Das gilt insbesondere für alle Publikationen in Katalogen, Prospekten, Preislisten, Abbildungen und Internetausführungen, wie z.B. Berechnungen, Maß –und Materialauszüge, durchschnittliche Verbrauchswerte, Prüfangaben und Zeugnisse. Die fachkundige Überprüfung, insbesondere auch in Relation zum konkret betroffen Projekt, obliegt der eigenen Verantwortung des Kunden.
 
§9 Erfüllung und Gerichtsstand
 
-1) Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis richten sich ausschließlich nach deutschem Recht.
-2) Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ist München
 
Veröffentlichung gemäß Rechnungslegungsgesetz
 
AiRetta GmbH, Troppauerstraße 14, 80937 München,
 

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